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Die erforderlichen Unterlagen

Für eine Auftragsbearbeitung in den angeführten Ländern sind zur Legitimation bei den ortsansässigen Behörden entsprechende Unterlagen und Dokumente erforderlich.

Insoweit benötigt die ARIS GmbH bei jeder Auftragserteilung, sei es bei einer Ermittlung im Kraft-Schadenbereich, Fahrzeugrückführung, - sicherstellung, Fahrzeugveräußerung im Aus-land oder Schadenregulierung, folgende Unterlagen:

  • Vollmacht in deutscher und jeweiliger Landessprache
  • polizeiliche Meldebestätigung inkl. Registernummer
  • Kopie der Schadenanzeige
  • Kopie von Fahrzeugbrief oder Fahrzeugschein

Mit diesen Unterlagen können bei den zuständigen Behörden im Ausland entsprechende Akteneinsichten beantragt werden. Für einzelne Aufträge benötigen wir fallspezifisch weitere Unterlagen oder Originaldokumente.

Grundsätzlich kann Ihnen die ARIS GmbH zusichern, dass bei allen Aktivitäten im Ausland die rechtlichen Grundlagen, der Datenschutz und die Zollvorschriften des jeweiligen Landes berücksichtigt und eingehalten werden.