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Fahrzeugrückführung

Bei der Meldung einer Fahrzeugauffindung bzw. polizeilichen Sicherstellung im Ausland über die jeweilige Polizeidienststelle oder Interpol beginnt meistens eine intensive und umfangreiche Bearbeitung bis letztendlich eine Übernahme und Rückführung des Fahrzeuges nach Deutschland möglich wird.

Hierzu sind in der Regel folgende Leistungen notwendig:

  • Prüfung der zweifelsfreien Fahrzeugidentität
  • Prüfung von Ansprüchen Dritter (gutgläubiger Erwerb) bzw. Ausschluss dieser
  • Führung umfangreicher Verhandlungen mit Gerichten und Staatsanwaltschaften
  • Prüfung einer Rückführung unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten
  • Abschließende Berichterstellung und Überstellung der polizeilichen Dokumente

Im Anschluss erfolgt eine umfassende Rechnungslegung, in welcher bereits alle ausgeglichenen Fremdkosten (Sicherstellungs-, Bergungs- oder Transportkosten) nachgewiesen werden.

Grundsätzlich sichert Ihnen die ARIS GmbH zu, dass Art und Höhe des Ausgleichs der Fremdrechnungen mit dem Auftraggeber im Vorfeld abgestimmt werden.